Warenverkehrsbescheinigung eur.1 Muster

Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ermöglicht es den Waren aus der Ukraine, bevorzugte Handelsbedingungen zu verwenden, nachdem sie in das Gebiet der EU verlegt wurden – die Vorteile für die Zahlung von Zöllen werden für sie beantragt (siehe Informationen zu den EU-Einfuhrabgabensätzen). Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist für den bevorzugten Zugang zum EU-Markt in folgenden Fällen nicht erforderlich: Nach Prüfung wird die Bescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags an den Lieferanten übermittelt. Der Lieferant sendet die Bescheinigung dann an das ausfuhrführende Unternehmen, das sie wiederum bei den zuständigen Zollbehörden übermittelt. Um den Präferenzsatz während einer Zollabfertigung in Anspruch nehmen zu können, ist der zuständigen Behörde (wahrscheinlich einer Zollstelle) eine gültige Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 auszuhändigen, in der der Hersteller den Ursprung der Waren bescheinigt. Der norwegische Zoll hatte eine Frist für die Annahme von Bescheinigungen mit einem falschen Muster, die am 30. Juni 2011 ausliefen. Nun wurde beschlossen, diese Frist bis auf weiteres zu verlängern. Die Eur.1-Warenverkehrsbescheinigung (auch als EUR.1-Zertifikat oder EUR.1 bezeichnet) ist ein Formular, das im internationalen Warenverkehr verwendet wird. Der EUR.1 wird vor allem im rechtlichen Sinne als Ursprungszeugnis im Außenhandel anerkannt, insbesondere im Rahmen mehrerer bi- und multilateraler Abkommen des paneuropäischen Präferenzsystems (Assoziierungsabkommen der Europäischen Union). [1] [2] [3] In einem solchen Fall fordert das ausführende Unternehmen einen vom Lieferanten, der wiederum bei den Zollbehörden seines EU-Mitgliedstaats einen Antrag auf Validierung seiner Bescheinigung INF 4 stellt.

Das Ausfuhrunternehmen kann anstelle des Zertifikats EUR.1 eine Erklärung auf der Rechnung einreichen: Die Bestätigung des Ursprungs der Ware aus der Ukraine und der Erhalt einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 sind erforderlich, um im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt zu erhalten. Damit der Einführer in den Genuss dieser Präferenzabkommen kommt, muss der Ausführer gegebenenfalls den Präferenzursprung der über eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Erklärung auf der Rechnung ausgeführten Waren nachweisen. Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (auch als “PräferenzursprungsbescheinigungEUR.1” bezeichnet) dürfen nicht mit dem Ursprungszeugnis der Europäischen Gemeinschaft verwechselt werden. In Luxemburg können Unternehmen bei der Ausfuhr eur.1-Bescheinigungen bei der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde anfordern. Es obliegt dem ausführenden Unternehmen, den Ursprung der über die Bescheinigungen EUR.1 (oder Rechnungserklärung) verkauften Waren nachzuweisen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb von vier Monaten vorgelegt, so können die Zollbehörden des Ausfuhrmitgliedstaats in direkten Kontakt mit den Zollbehörden des Liefermitgliedstaats treten. Das EUR1-Zertifikat ist ein Formular, das im internationalen Warenverkehr verwendet wird. Das Zertifikat wird verwendet, um den Ursprung eines Produkts zu zertifizieren. Darüber hinaus ermöglicht sie Importeuren in bestimmten Ländern die Einfuhr von Waren zu niedrigeren Einfuhrabgaben im Rahmen von Abkommen zwischen der EU und den begünstigten Ländern.

Die Zollbehörden der Ukraine stellen seit dem 1. Januar 2016 eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 aus, die für jede exportierte Warensendung aus der Ukraine in die EU-Länder kostenlos ist. Die Gültigkeitsdauer für ein Zertifikat beträgt 4 Monate. Die Erzeugnisse, die in die EU-Mitgliedstaaten ausgeführt werden, müssen die Anforderungen des Protokolls 1 zum Assoziierungsabkommen für die Ursprungsregeln des Erzeugnisses erfüllen.